Überweisungen sind bequeme Zahlungsmöglicheiten und kinderleicht zu tätigen. Hierzu ist es wichtig, die Daten des Empfängers korrekt anzugeben. Doch was passiert, wenn ein falscher oder fehlerhafter Überweisungsauftrag abgegeben wurde? Ein Zahlenverdreher oder eine Verwechslung der Kontonummer mit der Bankleitzahl kommt gelegentlich vor. Es gibt zwei Möglichkeiten, um sein Geld wieder zu erhalten. Ist die fehlerhafte Kontonummer nicht vergeben, also hat die Nummer keinen Empfänger, wird der Betrag von der Bank automatisch zurückgebucht. Die meisten Banken informieren ihre Kunden zusätzlich mit einem Schreiben. Sollte die Bank den Betrag nicht rückbuchen, haftet sie für mögliche Schwierigkeiten. Beispielsweise wenn eine Telefonrechnung durch den Fehler nicht bezahlt wurde und der Kunde kostenpflichtige Mahnungen erhält, weil die Bank ihrer Verpflichtung nicht nachgegangen ist.
Was passiert jedoch, wenn bei der Überweisung mit den fehlerhaften Daten das Geld an einen ungewollten Empfänger gesendet wird? Die Bank müsste ja merken, dass der angegebene Kontoname nicht mit der Kontonummer übereinstimmt. Aufgrund des Geldwäschegesetzes wird der Kontoname und die Kontonummer leider erst ab einem Betrag von 1.000,00€ abgeglichen. Bei einer Summe unter diesem Grenzbetrag wird kein Abgleich gemacht. Der Kunde muss den Fehler also selber bemerken. Hierbei sollte innerhalb eines Tages die Bank informiert werden und um eine Stornierung der Überweisung gebeten werden. Andernfalls wird das Geld an den ungewollten Empfäner überwiesen. Die Bank haftet in diesem Falle nicht, da es das Verschulden des Kunden ist. Eine Rückbuchung ist in diesem Falle ebenfalls nicht möglich, da es sich um eine gewöhnliche Überweisung handelt und nicht etwa um ein Lastschriftverfahren. Der Kunde muss somit Kontakt mit dem Empfänger aufnehmen und diesen auffordern, das Geld wieder zurück zu überweisen. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn der Empfänger das Geld bereits ausgegeben hat und mittlerweile zahlungsunfähig ist.